Unter der Unterhaltsreinigung ist die laufende und regelmäßige Reinigung von Büroräumen und Nutzflächen zu verstehen. Das Reinigungsintervall wird je nach Nutzung der einzelnen Räume festgelegt.
Die zu erbringenden Reinigungsleistungen und Häufigkeiten der Ausführung werden in einem vertragsmäßigen Leistungsverzeichnis mit dem Kunden gemeinsam festgelegt. Zu den Reinigungsleistungen, die in einem Leistungsverzeichnis festgehalten werden zählen zum Beispiel:
Allgemeine Reinigungsarbeiten wie z.B. Papierkörbe leeren, Tische und Stühle feucht abwischen, Beleuchtungen und Türen reinigen usw.
Spezielle Leistungen oder Service vereinbaren wie z.B. Spülmaschinen ein- und ausräumen, Pflanzen giessen, Mülltrennung und -entsorgung usw.
Die zu erbringenden Reinigungsleistungen und Häufigkeiten der Ausführung werden in einem vertragsmäßigen Leistungsverzeichnis mit dem Kunden gemeinsam festgelegt. Zu den Reinigungsleistungen, die in einem Leistungsverzeichnis festgehalten werden zählen zum Beispiel:
Allgemeine Reinigungsarbeiten wie z.B. Papierkörbe leeren, Tische und Stühle feucht abwischen, Beleuchtungen und Türen reinigen usw.
Spezielle Leistungen oder Service vereinbaren wie z.B. Spülmaschinen ein- und ausräumen, Pflanzen giessen, Mülltrennung und -entsorgung usw.
Die Reinigung textiler und nichttextiler Fußböden ist eine weitere Reinigungsleistung der Unterhaltsreinigung. Auch hier wird der Fußboden nach vereinbartem Reinigungsintervall und Art des Fußbodenbelages, z.B. durch Staubsaugen, Kehren, Feuchtwischen, Naßwischen bis hin zur Entfernung kleinerer Flecken und anhaftenden Verschmutzungen gereinigt.
Die Sanitärreinigung als weiterer Punkt im Leistungsverzeichnis der Unterhaltsreinigung von Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Produktions- und Lagerstätten umfasst die Reinigung von Toiletten, Duschen, Bädern usw.
Es werden nach vereinbartem Leistungsverzeichnis sämtliche Wand- und Bodenfliesen und festen Einrichtungsgegenstände gereinigt bzw. desinfiziert sowie Spendersysteme für Handtücher und Seife nachgefüllt. Die Unterhaltsreinigung nach Leistungsverzeichnis wird mit dem Kunden zusammen festgelegt. Die Unterhaltsreinigung wird z.B. in Bürogebäuden, Verwaltungen, Öffentlichen Einrichtungen, Produktionsstätten und Lagerhallen ausgeführt. Gerne bieten wir Ihnen z.B. als Hausverwaltung, Vermieter oder Hausgemeinschaft die Unterhaltsreinigung auch für Miethäuser, Wohnungen und Treppenhäuser an.